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   BFH, 23.05.1995 - V B 21/95   

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https://dejure.org/1995,7222
BFH, 23.05.1995 - V B 21/95 (https://dejure.org/1995,7222)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1995 - V B 21/95 (https://dejure.org/1995,7222)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - V B 21/95 (https://dejure.org/1995,7222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beleg- und Buchnachweis einer Ausfuhrlieferung

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 70/93

    Nachweis steuerfreier Ausfuhrlieferungen

    Auszug aus BFH, 23.05.1995 - V B 21/95
    Steht danach z. B. fest, daß der Kläger die gelieferten Gegenstände entgegen dem Inhalt der Ausfuhrnachweise nicht ausgeführt hat, enthalten diese nur unzutreffende Behauptungen und sind als Nachweis für die Steuerbefreiung der Ausfuhrbeförderungslieferung durch den Lieferer (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ungeeignet (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH --, zuletzt im Urteil vom 14. Dezember 1994 XI R 70/93, BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515; vgl. auch Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau 1980, 34, 35).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 143/79

    Steuerliche Behandlung von Lieferungen jugendgefährdender Schriften an Abnehmer

    Auszug aus BFH, 23.05.1995 - V B 21/95
    Die Steuer befreiungsvoraussetzungen können nur durch Urkunden, aber nicht durch Zeugenaussagen nachgewiesen werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 143/79, BFH/NV 1988, 125).
  • FG München, 31.07.2003 - 14 K 2690/01

    Keine Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei unrichtigen Buch- und

    Die in den Belegen und den buchmäßigen Aufzeichnungen beurkundeten Tatsachen können mit allen dafür geeigneten Beweismitteln widerlegt oder in Zweifel gezogen werden (BFH-Beschluss vom 23. Mai 1995 V B 21/95, BFH/NV 1995, 1104, BFH in BFH/NV 1996, 184).

    b) Für sämtliche Lieferungen der Klägerin wurden zwar Versendungsbelege vorgelegt Trotzdem hat die Klägerin den vollständigen Buchnachweis der Voraussetzungen der begehrten Steuerbefreiung gemäß § 13 UStDV auch nach Aufforderung durch das Gericht (vgl. Aufklärungsanordnung vom 16. Juni 2003) nicht erbracht Schon deshalb vermag das Gericht die Steuerbefreiung nicht zuzusprechen, da der buchmäßige Nachweis materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1, § 6 UStG ist (BFH in BFH/NV 1995, 1104).

  • BFH, 07.04.2000 - V B 176/99

    Nachweis einer Ausfuhrlieferung; ausländische Zeugen

    a) Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG liegt nur dann vor, wenn feststeht, dass der Abnehmer ein außengebietlicher Abnehmer ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Urteil vom 14. Dezember 1994 XI R 70/93, BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515; BFH-Beschluß vom 23. Mai 1995 V B 21/95, BFH/NV 1995, 1104).
  • FG Hamburg, 18.03.1997 - II 116/96

    Handel mit Luxuspersonenkraftwagen, die für den Export auf dem grauen Markt in

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  • FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 167/10

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen und von

    Die durch den Unternehmer beigebrachten Nachweise unterliegen aber der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 222, 143, BFH/NV 2009, 95, unter II.2.b, und vom 14.12.1994 XI R 70/93, BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515, unter II.2.; BFH-Beschluss vom 23.05.1995 V B 21/95, BFH/NV 1995, 1104), da es für die Steuerfreiheit auf die Richtigkeit der Nachweisangaben ankommt.
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